Betrug in Werkstätten – So schützt man sich als Kunde
Betrug in Werkstätten – So schützt man sich als Kunde
Die KFZ-Werkstatt präsentiert nach diversen Reparaturarbeiten eine unerwartet hohe Rechnung oder pfuscht ( Betrug? ) – die folgenden Tipps zeigen, wie Kunden böse Überraschungen vermeiden können.
So lässt sich Werkstatt-Ärger vermeiden
Zunächst sollten keinerlei pauschalen Aufträge erteilt werden. Formulierungen für „Beseitigung von Klappergeräuschen“ können quasi ein Freibrief für Werkstätten sein. Auch Aussagen wie „Fahrzeug TÜV-fertig machen“ kann den Besitzer unter Umständen teuer zu stehen kommen. Der Werkstattauftrag sollte immer so konkret wie möglich beschrieben werden. Stellt die Werkstatt während der Reparatur fest, dass noch weitere Teile beschädigt sind oder Mehrarbeit geleistet werden muss, so muss diese den Umstand unbedingt dem Kunden melden. Der Auftrag für solche Zusatzarbeiten sollte – genau wie der eigentliche Werkstattauftrag – immer schriftlich erteilt werden, um im Fall der Fälle sich später darauf beruhen zu können. Zudem nutzen Werkstätten oft hochwertige und enorm teure Ersatzteile. Kleinigkeiten wie Motorenöl oder Zündkerzen lassen sich jedoch im Internet wesentlich günstiger finden z.B. hier und viele Werkstätten akzeptieren problemlos das Mitbringen eigener Produkte.
Ebenfalls ist auch immer ein Kostenvoranschlag sinnvoll, insofern nicht nur ein kleiner Ölwechsel gemacht werden muss. Diesen bietet die Werkstatt in der Regel kostenlos an und mit Hilfe eines Kostenvoranschlags lassen sich ideal Preise vergleichen. Wird auf Basis eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so darf der Endpreis den genannten Betrag nur bis zu 15 Prozent übersteigen. Ein genaues Prüfen der Rechnung ist der letzte wichtige Punkt. Am besten sollte der Kunde noch vor Ort die Rechnung genau durchlesen. Unklare Positionen können so dann direkt mit der Werkstatt abgeklärt werden.
Reparatur-Check: So lässt sich die Werkstatt testen
Leider erleben Verbraucher häufiger, dass einige Arbeiten zwar berechnet werden, allerdings nicht tatsächlich auch ausgeführt wurden. Als Kunde kann man hier mit einigen Tricks arbeiten, um die Werkstatt der Wahl auf die Probe zu stellen, denn oft tauchen kleinere Positionen auf, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen. Durch vorheriges Einbauen kleinere Fehler am oder im Fahrzeug lässt sich schnell feststellen, ob es sich um ein seriöses und faires Unternehmen handelt. So können Kunden vor der Fahrt zur Werkstatt beispielsweise den Wischwasserbehälter selbst voll auffüllen. Taucht eine solche Position später in der Rechnung auf, bestehen sicherlich berechtigte Zweifel an der Ehrlichkeit der Werkstatt.
Pfusch in der Werkstatt – Was tun?
Werden etwaige Mängel festgestellt, sollten diese umgehend bei der Werkstatt gemeldet und schriftlich dokumentiert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kunde die Abnahme des Fahrzeuges auch verweigern. Der PKW bleibt dann bis zur Klärung in der Werkstatt. Besteht diese vor der Herausgabe des Fahrzeuges auf die Bezahlung der Reparaturkosten, sollte diese nur mit dem schriftlichen Vermerk „Zahlung unter Vorbehalt“ entrichtet werden. Hiermit signalisieren Verbraucher, dass das Fahrzeug mit den festgestellten Mängeln nach der Reparatur nicht akzeptiert wurde. Ist die Werkstatt in der Innung, können Kunden sich vor dem Gang zum Anwalt an die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes wenden. Für die Werkstatt ist die Entscheidung dieser Stelle stets bindend, wohin gegen der Verbraucher immer noch die Möglichkeit hat, Hilfe beim Gericht zu suchen, insofern die Rechtssprechung nicht in dessen Sinne ist.
Es kommt nicht selten vor das Werkstätten pfuschen und sich weigern zu haften. Allerdings schreibt die Gesetzessprechung vor, Dass eine Werkstatt für selbst verursachte Mängel 12 Monate lang einzustehen hat. Ein Mangel muss demnach unter Übernahme der Kosten im eigenen Betrieb behoben werden. Bei erheblichen Mängeln kann der Kunde sogar komplett vom Reparatur-Vertrag zurücktreten, etwa wenn nach der Reparatur die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt ist. Hat der Kunde den Rücktritt gegenüber der Werkstatt geltend gemacht, müssen bereits gezahlte Beträge in vollem Umfang zurückerstattet werden. Die entsprechend eingebauten Ersatzteile werden in solchen Fällen wieder aus dem Fahrzeug entfernt.